Zu den bisher 2 607 Einträgen der Roten Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen nahm die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Jahr 2022 fünf weitere Sorten und Varietäten auf: Haunsberger Roggen und Weizen, Hafer aus Anthering am Haunsberg, Imperialgerste sowie die Spargelsorte Schwetzinger Meisterschuss. Der Eintrag in die Rote Liste ist ein Baustein, um diese Sortenschätze wieder zurück in die Nutzung zu bringen.
Neben der Erfassung in der Roten Liste wurden Saatgutmuster dieser fünf wertvollen Sortenfunde an die Bundeszentrale Genbank des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) gegeben. So kann ihre Erhaltung langfristig abgesichert werden.
Wie aus wenigen Saatgutkörnern einer fast vergessenen Sorte eine Erfolgsgeschichte wurde, zeigt sich beim Laufener Landweizen: Ende der 1990er-Jahre aus wenigen Körnern rekultiviert, entwickelte sich über die Jahre ein deutsch-österreichisches Kooperationsnetzwerk bestehend aus Biobauern, Mühlen, Bäckereien und Brauereien, die dieses Kultur- und Naturerbe erhalten wollen. Im Anbau liefert der Laufener Landweizen zwar nur die Hälfte der üblichen Erträge im biologischen Anbau, doch waren diese auf kargeren Böden bei geringerer Düngung noch relevant und stabil. Durch den hohen Wuchs begünstigt die Sorte zudem die Ackerbegleitflora und liefert viel Stroh.
Förderung für Rote Liste-Sorten in Brandenburg und Sachsen
Der Internationale Tag der Biologischen Vielfalt am 22. Mai 2023 hat auf die schwindende Biodiversität aufmerksam gemacht. Auch die Nutzpflanzenvielfalt hat sich in Deutschland und weltweit erheblich verringert. Deshalb entwickelte das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der BLE zusammen mit Fachleuten des Beratungs- und Koordinierungsausschusses für pflanzengenetische Ressourcen im Jahr 2010 die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands. Damit sollen auch Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unterstützt werden. Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg, und seit dem 1. Januar 2023 auch in Sachsen, können beispielsweise für den Anbau gefährdeter einheimischer Nutzpflanzen aus der Roten Liste Fördermittel über die GAK-Maßnahme „Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft“ beantragen.
Das IBV in der BLE führt die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands. Derzeit sind dort 2 612 Einträge aus den Nutzungskategorien Obst, Gemüse, Getreide, Öl- und Eiweißpflanzen, Zucker, Stärke, Faserpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen, Genuss-pflanzen, Futterpflanzen sowie Grünland enthalten. Drei der fünf Neueinträge aus dem Jahr 2022 sind beispielsweise aufmerksamen Landwirten und Landwirtinnen zu verdanken, die diese alten Sorten noch anbauen und denen der Erhalt am Herzen liegt. Wer fast vergessene Sortenschätze auf dem Hof oder gar in einer Schublade hat, kann sich an das IBV wenden, um zu besprechen, wie sich diese langfristig erhalten lassen.
Weiterführende Informationen zur Roten Liste stehen im Nationalen Inventar PGRDEU unter https://pgrdeu.genres.de/on-farm-bewirtschaftung/rote-liste-nutzpflanzen/ bereit.
BLE