Bei der Härtefallhilfe Energie sind auch landwirtschaftliche Betriebe prinzipiell angesprochen.
Ergänzend zu bereits angelaufenen Soforthilfemaßnahmen haben sich Bund und Länder auf eine ergänzende Härtefallhilfe verständigt. In NRW können deshalb kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab dem 21. März bei der NRW.BANK finanzielle Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Auch Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus werden grundsätzlich von dieser Härtefallhilfe angesprochen. (Hier geht es zur Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen.)
Ziel dieses Hilfsprogramms ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Ein Härtefall wird angenommen, wenn sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme für das jeweilige Unternehmen in mindestens einem Monat im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 (Bezugsmonat) mindestens vervierfacht haben.
Weitere Informationen hierzu sowie der Zugang zum Antragsverfahren (Internetseite der NRW.BANK) sind hier zu finden. Antragsfrist ist der 30. September 2023.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW