Die Bundesregierung hat einen vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung beschlossen. Die Höfeordnung gilt in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie trifft Regelungen für die Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Höfen).
Ihr Kernanliegen ist es, die Höfe von einer Generation auf die nächste geschlossen übergeben zu können und damit eine Zerschlagung von Höfen im Erb- oder Übergabefall zu verhindern. Um dies zu erreichen, sieht die Höfeordnung vor, dass lediglich ein Familienmitglied zum Hoferben berufen ist; für die übrigen Familienmitglieder - die sogenannten weichenden Erben - bestimmt die Höfeordnung eine gesetzliche Mindestabfindung. Der Gesetzentwurf sieht neue Regeln für die Abfindung vor.
Anlass für die Neuregelung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018, in der die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde. Weitere Informationen zur Pressemitteilung finden Sie unter dem Link BMJ - Hofübergaben in der Land- und Forstwirtschaft.
Quelle: BMJ