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Kleegras attraktiv machen, Agrar-Photovoltaik stärken: So kann die Energiewende für Nachhaltigkeit auf dem Acker sorgen

02.11.2020

BÖLW zum EEG

Die aktuelle Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommentiert Dr. Alexander Gerber, Vorstand für Landwirtschaft des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

“Intensiver Maisanbau für Biogasanlagen schadet der Artenvielfalt und führt dazu, dass Humus im Boden abgebaut wird. Dadurch wird CO2 freigesetzt, was der Klimakrise einheizt. Maisanbau in Monokultur wird aber durch das derzeitige EEG indirekt gefördert, während nachhaltiger Grünschnitt aus ökologischen Fruchtfolgen benachteiligt wird.  

Wir fordern, dass kleine Gülleanlagen auch dann eine Sondervergütung erhalten, wenn ein Teil des geforderten 80 % Gülle-Mist Anteils ganz oder teilweise durch Kleegras oder ähnliche Mischkulturen ersetzt wird. Denn vor allem Klee- oder Luzernegras helfen, Humus im Boden aufzubauen und damit Kohlenstoff aus überschüssigem CO2 auf Dauer im Boden festzulegen. Die Bodenverbesserer sorgen auch für mehr Vielfalt in der Fruchtfolge und bieten mehr Nahrung und Unterschlupf für Insekten als eine Mais-Monokultur.

Erst mit Leguminosen wird Agrogas zu echtem Biogas, das dem Klimaschutz dient. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung damit das 20 %-Bio-Ziel aus dem Koalitionsvertrag und der Nachhaltigkeitsstrategie.

Wichtig ist auch, dass Agrar-Photovoltaik im EEG berücksichtigt wird. Diese Win-Win-Strategie kombiniert Landwirtschaft und Energiegewinnung und ist aus ökonomischer und ökologischer Sicht sinnvoll. Die Beschattung der Kulturen durch die Anlagen vermindert Verdunstung und spart Wasser. Die Doppelnutzung der Flächen trägt zum Einkommen der Betriebe bei. Und die Gerüste, die dauerhaft aufgestellt werden, können genutzt werden, um Netz- oder Folienüberspannungen gegen Hagel oder mögliche Schädlinge zu befestigen und die Ernten zu sichern.“

Die Stellungnahme des BÖLW zur Novelle des EEG lesen Sie auf www.boelw.de/EEG2020

Quelle: Pressemitteilung Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), 29. Oktober 2020

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