Die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beginnt am 1. Januar 2023. Wie sich das Förderinstrument GAP auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum auswirkt, zeigt die neue Ausgabe „LandInForm“ der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS). Die GAP-Grundlagen werden erläutert, gesellschaftliche Aspekte der Förderung beleuchtet und Praktiker sowie Beteiligte nehmen Stellung zu den neuen Regelungen.
Zunächst werden in der DVS-Zeitschrift die verwendeten Abkürzungen erklärt und Grundlagenwissen vermittelt: Wie ist die GAP aufgebaut? Welche Rolle spielen Umweltschutz und Biodiversität? Und wie werden die Fördermittel verteilt? Im „LandInForm“-Interview appelliert Prof. Harald Grethe von der Humboldt-Universität zu Berlin, Albrecht Daniel Thaer - Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften, ehrliche Vokabeln für eine gute Politik zu verwenden.
Voraussetzung für die Auszahlung der Direktzahlungen ist die Erfüllung der „Erweiterten Konditionalität“. Landwirtschaftliche Betriebe müssen Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen“ (GLÖZ) und die „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) einhalten. Sechs Betriebe – darunter ein Öko-Betrieb – berichten, welche GLÖZ-Regelung sie vor Herausforderungen stellt und warum sie einkommensergänzende Maßnahmen, wie einjährige Öko-Regelungen und mehrjährige Agrarumweltmaßnahmen, in Betracht ziehen.
Gesellschaftliche Erwartungen sind vor allem bei der Nutztierhaltung ein Thema und auch Teil des GAP-Strategieplans. Hier setzt das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) an, das Landwirtinnen und Landwirte bei laufenden Kosten für mehr Tierwohl unterstützt und damit beispielsweise mehr Platz für Tiere, mit Stroh eingestreute Liegeflächen oder die Möglichkeit des Auslaufs ins Freie finanziert. „BayProTier“ vergütet Verbesserungen auch zunächst in Teilbereichen des Stalls. 2022 wurde das Programm für Ferkelerzeuger aufgelegt; 2023 wird es für Zuchtsauen, Ferkelaufzucht, Mastschweine und Mastrinder angeboten.
Nordrhein-Westfalen fördert mit den Agrarumweltmaßnahmen „Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge“ und „Anlage von Buntbrachen“ die Biodiversität in Agrarlandschaften. Hier erhalten landwirtschaftliche Betriebe eine Hektarprämie, wenn sie kleine Flächen bis 5 ha bewirtschaften, größere Flächen durch den Anbau verschiedener Hauptfruchtarten verkleinern oder durch einen Brachstreifen in drei Flächen aufteilen.
Weitere Projektbeispiele, Hintergrundwissen und Interviews zum Thema „Was die neue Gemeinsame Agrarpolitik bringt“ finden sich in der aktuellen Ausgabe der DVS-Zeitschrift „LandInForm“ unter www.land-inform.de.
BLE