Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert 2025 wieder Investitionen für bestimmte Produkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Förderbeginn der Förderaktion 1 ist am 1. Februar 2025, 12.00 Uhr. Ab dem 1. März 2025 steht die Förderaktion 2 "Hitze und Sonnenschutz" an.
Auf der Webseite der SVLFG finden Sie die Produkte und die Kontaktaufnahme für Antragsunterlagen ab den genannten Terminen.
Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer NRW