Betriebsinhaber, deren Flächen ganz oder teilweise in nitratbelasteten bzw. eutrophierten Gebieten liegen, haben alle drei Jahre an einer Schulungsmaßnahme zur nährstoffeffizienten Düngung nach Landesdüngeverordnung (LDüngVO) NRW teilzunehmen. Es gibt keine Ausnahmen für kleine oder extensiv wirtschaftende Betriebe, wie zum Beispiel Pferde- oder Mutterkuhbetriebe.
Der Beginn der Dreijahreszeiträume gestaltet sich, je nach erstmaligen Datumseintritt in eine Kulisse, betriebsindividuell. Die Kulissen (auf Feldblockebene) finden Sie im ELWAS-WEB unter den Stichpunkten Karte > Kartenthemen: Gebiete nach § 5, § 13a DüV und § 38a WHG“ hier.
Die Kulissen werden auch im Düngeportal NRW zusammen mit den jeweils betriebseigenen Schlägen im GIS-Modul dargestellt. Klicken Sie dazu im Düngeportal unter Betriebsdaten/ Schläge auf den Button „Karte (GIS)". Die jeweiligen Kulissen müssen wie im ELWAS-WEB in der Legende aktiv angeklickt werden!
Die Teilnahmebescheinigung der Schulung ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Sofern ein Betrieb dauerhaft Flächen in einer Nitrat- oder Phosphatkulisse bewirtschaftet, dürfen zwischen den einzelnen Schulungsmaßnahmen nicht mehr als drei Jahre liegen. Die Teilnahmebescheinigung wird personenbezogen ausgestellt. Wenn die verantwortliche Person wechselt, muss die nachfolgende Person, die für das betriebliche Nährstoffmanagement verantwortlich ist, innerhalb eines Jahres an einer Schulung teilnehmen.
Im Falle einer Kontrolle muss der Nachweis über die Teilnahme an der erforderlichen Schulung direkt vorgelegt werden. Es ist nicht möglich, diese Schulung nachträglich zu absolvieren und den Nachweis später vorzulegen. Liegt kein Schulungsnachweis vor, ist dies Bußgeld- und auch Prämienrelevant. Die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bieten Schulungstermine an.
Caroline Banna-Köthemann,
Landwirtschaftskammer NRW