Zum 1. Dezember ist die neue Landes-Düngeverordnung in Kraft getreten. Die nitratbelasteten Gebiete wurden deutlich ausgewiesen von ursprünglich 165 000 ha auf rund 505 000 ha. Damit ist jeder dritte Hektar landwirtschaftlicher Fläche in NRW rot.
Bewirtschafter nitratbelasteter und/oder eutrophierter Gebiete müssen in NRW einmal innerhalb von drei Jahren an einer zweistündigen Pflichtschulung teilnehmen. Hierbei reicht es aus, wenn pro Betrieb eine für die Düngung verantwortliche Person an der Schulung teilnimmt. Maßgeblich für den Fortbildungszeitraum ist, zu welchem Zeitpunkt der Betrieb erstmalig eine Fläche innerhalb einer der Kulissen bewirtschaftet hat. Die Kulissen ändern sich laufend. Wer bis dato noch nicht betroffen war und erst mit der Neuausweisung Anfang Dezember betroffen sein wird, hat noch drei Jahre Zeit.
Viele Betriebe hatten aber auch schon vor der Neuausweisung Flächen, die betroffen waren. Hier zählt nicht nur der letzte Stand, sondern auch die älteren Kulissen ab 2021. Somit endet für viele Betriebe der erste dreijährige Fortbildungszeitraum Ende 2023. Für die Teilnahmebescheinigung wird grundsätzlich eine Verwaltungsgebühr von 18 € erhoben. Zusätzlich wird ein Teilnahmebeitrag fällig, welcher für Arbeitskreis-Mitglieder entfällt.
Die Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf der Internetseite der Kreisstellen. Die Beraterinnen und Berater des Ökoteams der LWK NRW bieten Schulungen explizit für Ökobetriebe an. Hier werden die Themen behandelt, die besonders relevant für den Ökolandbau sind. Der nächste Termin wird online im Frühjahr 2023 stattfinden. Sobald eine Anmeldung möglich ist, werden Sie an dieser Stelle sowie über die Infofaxe informiert.
Landwirtschaftskammer NRW