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Sicherung der Notstromversorgung wird gefördert

20.03.2023

Ab sofort fördert das Land NRW Anlagen zur Sicherung der Notstromversorgung in landwirtschaftlichen Betrieben. Gefördert werden Anlagen zur Sicherung einer Notstromversorgung, welche die Energiesicherheit in Tierhaltungsbetrieben oder in Betrieben mit Lagerung von verderblichen pflanzlichen Produkten verbessern.

Dazu zählen beispielsweise Notstromaggregate, Anschlussstellen, betriebsindividuelle Komplettanlagen oder Netztrennschalter. Alle Anlagen zur Sicherung einer Notstromversorgung sind inklusive Montagekosten förderfähig.

Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähige Nettoausgaben. Er ist nach der Verordnung 1408/2013 für „De-minimis-Beihilfen“ jedoch auf maximal 20 000 € pro Zuwendungsempfänger in einem Zeitraum von drei Steuerjahren begrenzt. Der Zuwendungsbetrag muss mindestens 1.000,01 € Zuschuss betragen. Außerdem muss die Fördermaßnahme bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Die Bewilligung von vollständig eingereichten Anträgen erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge (Windhundverfahren). Erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden. Weitere Infos zur Förderrichtlinie und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier


Landwirtschaftskammer NRW

 

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