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Grundwasserschutz und Düngeregulierung: Ministerium veröffentlicht finale Kulisse nitratbelasteter Gebiete

12.02.2021
Betroffenheit ist individuell unterschiedlich. Neue zentrale Infostelle unter Gebietsausweisung@LWK.NRW.de

Das nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat dem federführenden Bundesumweltministerium die finale Kulisse der nitratbelasteten Gebiete übermittelt, in denen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Düngemaßnahmen umzusetzen sind. Die neue Gebietskulisse wird ab Donnerstag, 11. Februar 2021, auf ELWAS-Web feldblockscharf ausgewiesen (Vorabauszug der Gesamtkulisse siehe Anlage). Sie gilt ab 1. März 2021 und ist das Ergebnis der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung (§§4-10) und der Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Nach Abschluss aller Berechnungen umfasst die neue Gebietskulisse eine Fläche von insgesamt rund 165.000 Hektar.

"Wie angekündigt schaffen wir damit vor Beginn der Düngesaison Klarheit für die Landwirtinnen und Landwirte", sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser und mahnte eine konsequente Umsetzung an. "In belasteten Gebieten sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Aber allerorts gilt, dass nur so viel Nährstoffe ausgebracht werden, dass Pflanzen und Böden optimal mit Nährstoffen versorgt werden, ohne dass es zu unerwünschten Austrägen in die Umwelt und das Grundwasser kommt. Sauberes Grundwasser ist unser höchstes Gut."

Insbesondere die Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der Landwirtschaftskammer übermittelten Daten des neuen Nährstoffbericht haben zu einer weiteren Reduzierung der Gebietskulisse geführt. Im Ergebnis gelten fortan auf rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreiben die Bundesdüngeverordnung und die zum Jahreswechsel in Kraft getretene neue Landesdüngeverordnung vor.

Die Berechnungen und Modellierungen wurden durchgeführt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. LANUV und Landwirtschaftskammer hatten schon vor einigen Jahren das Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 entwickelt, das zur entscheidenden Grundlage für die bundesweiten Vorgaben wurde.

Neue Infostelle für Fragen zur neuen Gebietskulisse

Aufgrund der jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort ist jeder Feldblock und damit jede Betroffenheit von Landwirtinnen und Landwirten unterschiedlich. Zur Beantwortung individueller Fragen zu der neu ausgewiesenen Gebietskulisse sowie zu den seit 1. Januar 2021 gültigen Neuregelungen der Landesdüngeverordnung hat das Umweltministerium für die nächsten Wochen eine "Zentrale Infostelle Düngeregulierung" eingerichtet. Offene Fragen können ab sofort an die zentrale E-Mailadresse Gebietsausweisung@LWK.NRW.de gestellt werden. Die Infostelle richtet sich insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte, steht aber allen Interessierten offen.

Wie kann ich erkennen, auf welchen Flächen mit Beginn der neuen Düngesaison zusätzliche Anforderungen gelten, und welche sind dies? Wie erklären sich Veränderungen zu vorherigen Ausweisung? Wieso sind auch Flächen betroffen, die kaum oder gar nicht gedüngt werden? Diese und andere Fragen können an die Zentrale Infostelle gerichtet werden. Das Info-Team besteht aus Expertinnen und Experten des Ministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Die Zuordnung der Anfragen erfolgt je nach Thema.

Allgemeine Informationen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und Detailkarten, mit denen die Einstufung einzelner Flächen transparent nachvollzogen werden kann, werden auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer, des Landesamts für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz sowie über den Kartendienst "ELWAS-Web" zur Verfügung gestellt.

Quelle und weitere Informationen:  Pressemitteilung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 10. Februar 2021

Weitere Informationen

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