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Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl

10.08.2021

Im Interesse einer zügigen Umsetzung besserer Haltungsbedingungen für Tiere stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel zur Verbesserung des Tierwohls bereit. Hierdurch wird neben der Förderung des Tierwohls auch den Tierhaltern eine Perspektive gegeben, den gesellschaftlichen Erwartungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Zuwendungen können für rechtlich zulässige Investitionen im Bereich der (teil-)mobilen Schlachtung für Nutztiere sowie Beratungsgebühren, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der geförderten Investition stehen, gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist nach dem von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Muster mit den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Postfach 101052, 45610 Recklinghausen zu stellen. Die Investition ist bis zum 28. Februar 2022 abzuschließen. Ein Antragsformular mit Anlagen finden Sie hier.

Weitere Einzelheiten können der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl in Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft nach dem NRW-Corona-Konjunkturprogramm entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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