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NRW-Corona-Konjunkturprogramm

09.08.2021

Landwirtschaftliche Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform mit Sitz und mit Investitionsstandort in NRW, können ab Samstag Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl beantragen. Gefördert werden:

  • Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
  • Offene Tränken in Schweineställen
  • Scheuerbürsten
  • Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen
  • Das Nachrüsten mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen im Bereich der Kälber- und Mastbullenhaltung. Bei der Nachrüstung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen ist in der Mastbullenhaltung ein Mindestumfang von 2,25 m² je Mastbulle einzuhalten. Bei der Kälberhaltung ist die gesamte Bucht mit den Bodenbelägen nachzurüsten.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben. Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf 1 000 €. Alle genannten Vorhaben sind inklusive Montagekosten förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Planungs- und Vorbereitungsleistungen, der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie das Mieten, Pachten oder Leasen von Gegenständen. (Der Höchstbetrag der Förderung aufgrund der De-minimis Beihilfe VO liegt bei 20 000 € in drei Jahren => 50 000 € Investitionssumme).

Im Rahmen der Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote je Gewerk zur Kostenplausibilisierung einzureichen. Bei Direktkäufen und Auftragswerten von weniger als 7 500 Euro (Betrag ohne Mehrwertsteuer) kann generell auf das Einholen von Vergleichsangeboten verzichtet werden. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt. Der Antrag einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise sind bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.

Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden.

Die Richtlinien zum Antragsverfahren finden Sie hier

Alle Formulare sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie ab dem 7. August auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

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