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Mistgaben auf die Zwischenfrucht

13.09.2021

Mistgaben auf die Zwischenfrucht

Wer jetzt seine Mistgaben auf die Zwischenfrucht im Herbst plant und damit den Boden für die folgende Gemüsekultur im nächsten Jahr vorbereiten will, der muss diese Maßnahme als Düngemaßnahme für die nächstjährige Kultur ansehen und dokumentieren. Es gilt, dass vor jeder Düngung eine Düngebedarfsermittlung zu machen ist, das gilt auch hier.

Der Phosphorbedarf der meisten Gemüsearten ist nicht besonders hoch. So hat zum Beispiel Rosenkohl einen relativ hohen P-Entzug von etwa 45 kg P2O5/ha. Auf Flächen mit einem Phosphor-Bodengehalt von mehr als 20 mg/ 100 g Boden darf nur der Entzug gedüngt werden. Das wären dann je nach Gehalt des Mistes zum Beispiel nur etwa 15 t Rindermist. Blumenkohl hat einen P-Entzug von nur 36 kg P2O5 / ha. Das wären dann nur noch gute 10 bis 12 t Rindermist /ha bei einem entsprechend hohen P-Gehalt der Fläche.

Wer mehr Mist streut, muss die gedüngte P-Menge auf die drei Folgejahre verteilen. Die P-Menge wird dann auf alle Früchte in dieser Zeit angerechnet. Sollen diese Folgekulturen auch wieder gedüngt werden, dann muss der Überhang aus der vorangegangenen Düngung über die drei Jahre berücksichtigt werden. Das führt eigentlich immer dazu, dass die Auswahl an Düngemitteln sehr klein wird und dann die Pflanzenernährung mit reinen N-Trägern ergänzt werden muss.

Wer sich hier unsicher ist, oder wer regelmäßig zum Beispiel Hühnerkot einsetzen will, der kann sich gerne bei den Beratern/innen der Landwirtschaftskammer melden. Außer den reinen N-Trägern Haarmehlpellets oder Horn, sind die Düngemittel im Biobereich allesamt Mehrnährstoffdünger mit teilweise hohen P-Gehalten, wie Wirtschaftsdünger, Kompost, PPL. Hier muss es inzwischen eine besondere Aufmerksamkeit bei der Düngeplanung geben.

Markus Puffert,

Landwirtschaftskammer NRW

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