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Änderungen auch bei Saatgut für Grünland und Futterbau erwartet

14.09.2021

Viele Betriebsleiter mit Rindern oder kleinen Wiederkäuern erwarten aktuell nur wenige Veränderungen im eigenen Betrieb durch die Einführung der neuen EG-Öko-Verordnung ab dem 1. Januar 2022. Fast alle Tierhalter mit Grünland und/oder Ackerfutterbau dürften aber unter anderem durch wesentliche Änderungen im Bereich von Saatgutmischungen zum Teil erheblich betroffen sein!

Seit 2005 können die Anbieter von Saatgutmischungen, die auch konventionelle Anteile enthalten, diese vorab genehmigen lassen - sofern der Ökoanteil der Gesamtmischung bei mindestens 70 % liegt. Für viele Mischungen, etwa zur Grünlandnachsaat und -neuansaat, im Bereich der Kleegräser im Ackerfutterbau, aber auch bei Zwischenfrüchten ist dies ein gut funktionierendes und etabliertes Verfahren. Zudem ermöglicht es den Saatgutunternehmen, größere Mischchargen herzustellen und mit entsprechendem Vorlauf zum Beispiel auch in Katalogen oder für Sammelbestellungen von Erzeugerzusammenschlüssen anzubieten.

Erschwerte Situation

Der Einsatz konventioneller Komponenten ist nach Aussage von Marktbeteiligten gerade etwa bei Weißklee und vielen wertvollen Futtergräsern aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Ökoware unabdingbar. Die seit dem 15. November 2020 erfolgte Einstufung der Deutschen Weidegräser in Kategorie 1, für die im Regelfall keine ANG für konventionelles Saatgut mehr erteilt wird, erschwert die Situation zusätzlich.

Mit der Einführung der neuen Verordnung soll nun zukünftig die Pflicht zur Genehmigung der konventionellen Mischungsanteile wieder auf den Biolandwirt übergehen. Erst wenn dieser mit Hilfe der Datenbank unter www.organicxseeds.de die mangelnde Verfügbarkeit von ökologisch erzeugten Mischungskomponenten nachgewiesen hat, könnte er nach heutigem Stand den Einsatz konventioneller Komponenten beantragen und nachfolgend eine individuelle Mischung beim Saatguthändler in Auftrag geben. Dies hätte - sollte zwischenzeitlich keine praxisnäheren Lösungen und Auslegungen der VO gefunden werden - einen immensen logistischen Aufwand zur Folge, der ab dem Frühjahr 2022 beinahe unweigerlich zu Problemen bei der Auslieferung und Verfügbarkeit von Saatgutmischungen führen dürfte.

Aufmerksam beobachten

Betroffenen Betrieben kann daher nur dringend empfohlen werden, die Entwicklungen in diesem Segment genau zu beobachten und zusammen mit dem Verband für eine praxistaugliche Regelung einzutreten.

Quelle: Jörn Bender, Bioland

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