Der Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sind einige Schritte vorangestellt, bei der die Landwirtschaftskammer NRW Hilfestellungen leisten kann.
Förderzweck ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie insbesondere der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind und in der Gebietskulisse liegen. Die Schäden müssen jeweils unmittelbar durch das Starkregen- und Hochwasserereignis verursacht worden sein.
Wie im Einzelnen vorzugehen ist, erfahren sie hier.
Eine Gebietskulisse ist in diesem PDF zusammengestellt.
Landwirtschaftskammer NRW