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Tierseuchenlage beim Rind: BHV-1 und BVD im Umlauf

25.02.2022

Seit Beginn des Jahres wurde in NRW auf drei Betrieben das BVD-Virus nachgewiesen. Die Betriebe unterliegen aktuell einer 40 tägigen Bestandssperre durch das zuständige Veterinäramt. In vier weiteren Beständen wurde die BHV-1 amtlich festgestellt. In diesen Betrieben wird jetzt durch die Veterinärämter die Anzahl der infizierten Tiere ermittelt und die Merzung der Bestände vorbereitet.

Der Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ruft alle Betriebe zu erhöhter Aufmerksamkeit auf! Betriebsleiter sollten dringend auf den Schutz der eigenen Bestände achten. Die Einschleppung von Tierseuchenerregern geschieht am häufigsten durch Tierzukauf oder durch Betriebsbesucher, die regelmäßig in verschiedenen Beständen direkten Kontakt zu Rindern haben.

  • Betriebseigene Kleidung und Desinfektionsmöglichkeiten sollten in jedem Betrieb unbedingt vorgehalten werden.
  • Beim Zukauf dringend eine aktuelle BHV-1 Blutprobe der Tiere einfordern, da der bescheinigte Seuchenstatus einer Herde mehrere Monate alt sein kann.
  • Zum Schutz vor BVD vorzugweise nur abgekalbte Färsen einkaufen.

Tragende Färsen ohne BVD Antikörper oder Färsen, die vor der Belegung geimpft worden sind, haben ebenfalls ein geringes Risiko für eine Einschleppung. Zum Schutz vor Infektionen, die während des Transports stattgefunden haben und im Blut nicht nachweisbar sind, sollten die Tiere 30 Tage in Quarantäne gehalten und anschließend erneut einem Bluttest unterzogen werden.

Bei Unsicherheiten nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt auf, der die entsprechenden Untersuchungen einleiten kann.


Dr. Mark Holsteg,

Rindergesundheitsdienst, Landwirtschaftskammer NRW

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