Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine führt derzeit in Europa zu einer der größten wachsenden Flüchtlingssituationen seit dem 2. Weltkrieg. Viele Ukrainer werden auch in Deutschland mutmaßlich nach einer Beschäftigung suchen.
Der aktuelle Stand: In den ersten 90 Tagen dürfen sich Ukrainer in Deutschland ohne besondere Formalitäten aufhalten und den Aufenthaltsort frei wählen. Eine Registrierung hat zu erfolgen, wenn die Flüchtlinge einer Arbeit nachgehen wollen, Sozialleistungen beantragt werden oder eine Familie einen Platz in Kindergarten oder Schule bekommen soll.
Am 4. März wurde eine EU-Regelung aktiviert, wonach Ukrainer nunmehr für ein Jahr unkompliziert Schutz und einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten. Nach jetzigem Stand sollen die Ausländerbehörden die Aufenthaltserlaubnis mit einer Arbeitserlaubnis gleichzeitig ausstellen, so die Bundesregierung am 7. März 2022.
Die gemeinsame Plattform der Landwirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit, die Agrarjobbörse (AJB), hat auf einer hilfreichen Seite mit weiterführenden Links Informationen zusammengestellt, die, unter Berücksichtigung der derzeitigen Dynamik, den aktuellen Stand wiedergeben.
Hier geht es zur genannten Seite.
Bei der Landwirtschaftskammer NRW steht Tanja Iken als Willkommenslotsin zur Verfügung:
Tanja Iken, Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen, Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon: 0251 2376-471, Fax: 0251 2376-19471; E-Mail: tanja.iken@lwk.nrw.de
Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen