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Weitere BHV-1 Ausbrüche in NRW

01.04.2022

Im März wurden in den Kreisen Wesel und Borken auf insgesamt 3 Betrieben Infektionen mit BHV 1 (IBR) festgestellt. In diesen Betrieben wird aktuell durch die Veterinärämter die Anzahl der infizierten Tiere ermittelt und die Merzung der Bestände vorbereitet.

Auf welchem Weg das Virus in die Bestände gelangt ist, ist aktuell noch nicht bekannt. In allen rinderhaltenden Betrieben muss auf die nötige Hygiene und Biosicherheit geachtet werden. Das Gleiche gilt für den Handel mit Rindern: Es sollten nur Tiere mit aktueller Blutuntersuchung auf BHV-1 zugekauft werden. Die Einschleppung von Tierseuchenerregern geschieht am häufigsten durch Tierhandel oder durch Betriebsbesucher, die regelmäßig in verschiedenen Beständen direkten Kontakt zu Rindern haben. Betriebseigene Kleidung und Desinfektionsmöglichkeiten sollten in jedem Betrieb unbedingt vorgehalten werden.


Dr. Mark Holsteg, Landwirtschaftskammer NRW

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