Die Antragsfläche für Neuanpflanzungen im Weinbau geht um rund 60 % zurück. Insgesamt wurden bei der BLE rund 294 ha für Neuanpflanzungen beantragt.
Die zusätzlichen Beschränkungen von Pflanzgenehmigungen im rheinland-pfälzischen Weinrecht und die anhaltende Krise im Weinmarkt wirken sich auf die neu genehmigten Rebflächen aus: Hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 2024 noch 309 ha neue Rebfläche genehmigt, sind es 2025 deutschlandweit nur 110 ha. Insgesamt wurden bei der BLE rund 294 ha für Neuanpflanzungen beantragt – 58,65 % weniger als 2024 mit 711 ha.
Reaktion auf Krise im Weinbau
Rheinland-Pfalz reagierte 2024 auf die anhaltende Krise im Weinbau und beschränkte mit einer Verordnungsänderung zum 1. Januar 2025 die Zuteilung von Pflanzgenehmigungen bis zunächst 2026. So können maximal 44,85 ha (bisher 638 ha) für das gesamte Bundesland an Neupflanzgenehmigungen zugeteilt werden. Die BLE bewilligte daher in Rheinland-Pfalz im Jahr 2025 nur 30 ha neue Rebflächen. Davon entfielen rund 13 ha auf das Anbaugebiet Rheinhessen sowie rund 11 ha auf das Anbaugebiet Pfalz.
Die Krise im Weinbau und die rheinland-pfälzischen Beschränkungen zeigen sich auch im Rückgang der eingereichten Anträge um 48 %: Hatte die BLE im Antragszeitraum 1. Januar bis 29. Februar 2024 noch 2 246 Anträge erhalten, waren dies im vergleichbaren Zeitraum für 2025 noch insgesamt 1 163 Anträge.
Die Daten zur geografischen Angabe wurden den Anträgen auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben entnommen, da die Bescheinigung der Länderbehörden nach § 4a der WeinVO entfallen ist.
Weitere 41,74 ha entfallen auf Landweingebiete und 27,5 ha auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
BLE