Um Tiere aus der BTV-3 Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb von Deutschland zu transportieren, müssen folgende Auflagen erfüllt sein:
Bis zur Veröffentlichung dieser Regelung durch die EU Kommission muss die zuständige Behörde des Empfängers über den Transport informiert werden. Weiter wurde beschlossen, dass Tiere aus den Niederlanden und Belgien ohne BTV-3 Untersuchung in die Restriktionszonen in NRW und Niedersachsen transportiert werden dürfen.
BTV-Situation
In der vergangenen Woche wurde der erste Fall von BTV-3 in Niedersachsen bestätigt, so dass es jetzt in Deutschland drei bestätigte Fälle gibt, zwei davon in NRW. Niedersachsen ist damit auch Restriktionszone für BTV-3.
Dr. Mark Holsteg,
Landwirtschaftskammer NRW/Tiergesundheitsdient