Rad- und Teleskoplader zulassen
Nach ihrer Bauart sind Rad- und Teleskoplader vornehmlich als Selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingestuft. Seit einigen Jahren besteht aber auch die Möglichkeit, diese Lader als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zuzulassen. Doch was bedeutet dies?
Weitere Details