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Aktuelles zur GAP 2023: Forderungen der letzten Agrarministerkonferenz

10.08.2022

Vor zwei Wochen hat die EU-Kommission grünes Licht für eine Aussetzung von der Stilllegungs- und Fruchtwechsel-Verpflichtung im Jahr 2023 gegeben (GLÖZ 7 und 8). Die dafür notwendige qualifizierte Mehrheit wurde in der Abstimmung unter den Mitgliedsstaaten erreicht.

Die deutschen Agrarminister der Länder und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir tagten tags darauf. Dabei ist man sich noch nicht einig geworden, ob im Jahr 2023 Flächen stillgelegt werden müssen oder nicht. Allerdings konnten sich die Minister auf einige andere wichtige Aspekte einigen. Dabei sei direkt angemerkt, dass diese Beschlüsse noch nicht Gesetz sind. Vielmehr bitten die Agrarminister das BMEL, sich für die Einigungen gegenüber der EU Kommission einzusetzen. Allerdings haben auch die Umweltministerien noch ein Mitspracherecht.

Zu den wichtigsten Einigungen der AMK zählen:
  • Die Pflicht zur Selbstbegrünung von Stilllegungs-flächen sollte entfallen.
  • Der Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 sollte künftig auf 35 % der Ackerfläche jährlich erfolgen. Auf den restlichen Ackerflächen ist ein Fruchtwechsel nach spätestens drei Jahren durchzuführen.
  • Beim Fruchtwechsel sollten Winterung und Sommerung einer Fruchtart sowie Dinkel und Weizen weiterhin als unterschiedliche Kulturen behandelt werden.
  • Bei den Eco Schemes sollte die Prämie für „vielfältige Kulturen“ auf 45 €/ha angehoben werden. Anmerkung: Hier ist unklar, ob es dann in NRW inklusive 2. Säule 100 €/ha oder 115 €/ha geben wird.
  • Bei der Mindestbodenbedeckung im Winter (GLÖZ 6) sollte auf 80 % der Ackerflächen vom 1. Dezember bis zum 15. Januar eine Bodenbedeckung gegeben sein.
  • Auf 20 % sollten die Betriebe im Winter auf eine Bodenbedeckung verzichten können, um zum Beispiel die Frostgare zu nutzen. Die von der Europäischen Kommission geforderte Verlängerung dieses Zeitraumes bis zum 15. Februar soll abgewendet werden. Dafür könnten aber die Ausnahmemöglichkeiten, die bisher den Ländern eingeräumt wurden, eingeschränkt werden. Möglich sind zukünftig noch Ausnahmen für den Anbau von frühen Sommerkulturen in Gebieten mit wenig Winterniederschlägen, mit schweren Böden oder im ökologischen Landbau.

Damit könnten Stilllegungsflächen begrünt werden, ebenso wäre auf einem Teil der Fläche wahrscheinlich noch eine Herbstfurche möglich. Gerade im Rheinland dürften die Beschlüsse die Umsetzung der neuen GAP für einige Betriebe erleichtern.


Dr. Thomas Böcker,

Landwirtschaftskammer NRW

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