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Antibiotikaeinsatz besser erfassen und dauerhaft senken

09.08.2022

Die Datenerfassung zur Antibiotikaverwendung bei Nutztieren wird ab 2023 neu geregelt. Ziel ist nach Angaben der Bundesregierung der umsichtigere Einsatz von Antibiotika und damit die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzesänderungen gestern beschlossen. Mit den Änderungen wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept aktualisiert und erweitert. Unter anderem werden diese Änderungen konkret vorgenommen:

  • Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Konzept soll künftig auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln und mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, in die nationalen Vorschriften zur Antibiotika-Minimierung einbeziehen.
  • Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu ist: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird ein Wichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
  • Es werden halbjährlich Daten zu jeder Antibiotika-Behandlung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfasst – unabhängig von der Nutzung der Tiere oder der Größe des Bestandes.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat angekündigt, den Umbau der Nutztierhaltung in dieser Legislaturperiode voranzutreiben. Eine artgerechtere und damit auch nachhaltigere Tierhaltung ist ein zentrales Element, um eine Verringerung der Anwendung von Antibiotika bei Tieren zu erreichen. Weitere Infos gibt es unter www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/108-tierarzneimittel-gesetz.html


Quelle: BMEL

 

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