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Antragsfrist 15. Mai beachten!

28.04.2023

Der Antrag auf Flächenbeihilfen ist bis einschließlich zum 15. Mai stellen. Hierbei sind der Sammelantrag und die meisten Auszahlungsanträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen mittels des ELAN-Programms einzureichen. Später eingehende Anträge sind prozentual zu kürzen und nach dem 31. Mai aufgrund der Fristüberschreitung ganz abzulehnen.

Der Antrag kann, wie in den Vorjahren, nur mittels der elektronischen Antragssoftware (ELAN) gestellt werden. In diesem Zusammenhang lohnt sich bei Fragen rund um die Antragstellung ein Blick in das Internetangebot der Landwirtschaftskammer. In der Rubrik Förderung finden Sie neben fachlichen Erläuterungen auch Hilfe und Tipps zur elektronischen Antragstellung

Unabhängig von der Antragsfrist können bis zum 31. Mai noch einzelne Flächen ohne Kürzungen nachgemeldet werden. Eine Nachmeldung von Flächen nach dem 1. Juni ist nicht mehr möglich. Ebenfalls ist eine Nachmeldung von Schafen/Ziegen oder Mutterkühen für bereits gestellte Schaf- und Mutterkuhanträge nach dem 15. Mai nicht möglich. Etwaige Antragsänderungen sind über das ELAN-Programm einzureichen.

Neue Grundanträge für die Agrarumweltmaßnahmen sowie bestimmte Tierwohlmaßnahmen und den Vertragsnaturschutz können noch bis zum 30. Juni gestellt werden. Auch hierbei werden die Anträge mittels des ELAN-Programms gestellt.


Roger Michalczyk,

Landwirtschaftskammer NRW

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