Noch bis zum 30. Juni (Ausschlussfrist!) können Grundanträge auf Förderung bei etlichen Agrarumweltmaßnahmen gestellt werden.
Für folgende Maßnahmen im Einzelnen sind Grundanträge möglich:
Grundanträge für die AUM „Anlage von Buntbrachen“ können in diesem Jahr nicht eingereicht, oder bewilligt werden! Es ist außerdem zu beachten, dass die Verpflichtungszeiträume für alle in der Übersicht aufgeführten AUMs jeweils fünf Jahre beträgt.
Prüfen Sie für sich, welche AUM unter Umständen in das Bewirtschaftungssystem Ihres Betriebs passt. Melden Sie sich gerne bei den Beraterinnen und Beratern der Landwirtschaftskammer.
Landwirtschaftskammer NRW