Aktueller Inhalt:

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

16.01.2023

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse melden.

Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und Tierhalter gilt. Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Sie geben den Jahreshöchstbesatz an. Auch Imkerinnen und Imker müssen die Zahl der Völker angeben, die maximal im Beitragsjahr gehalten werden.

Eine Besonderheit ist die Nachmeldung: Alle Tierbesitzerinnen und -besitzer, die am 15. Februar mehr als 100 Schweine, 50 Pferde, 50 Schafe, 50 Ziegen oder 50 Stück Gehegewild halten, sind verpflichtet, ihren Tierbestand auch zum 15. Februar zu melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Tierbestand durch Zugänge seit dem 1. Januar um mehr als 10 % erhöht hat. Die erforderliche Nachmeldung ist bis spätestens zum 28. Februar schriftlich an die Tierseuchenkasse zu richten. Sofern in Rinderbetrieben mit mehr als 50 Rindern zum Stichtag 15. Februar ein nachmeldepflichtiger Rinderbestand festgestellt wird, wird die zur Nachmeldung erforderliche Tierzahl ebenfalls aus der Datenbank übernommen. Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden.

Online ist einfach

Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, kann sich unter nw.agrodata.de/login/newreg registrieren.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.


Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.