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Beweidung von Öko-Flächen durch konventionelle Pensionstiere

27.03.2023

Konventionelle Pensionstiere konnten bisher von Bio-Betrieben nur dann aufgenommen werden, wenn es sich dabei um eine andere Tierart handelte. In der neuen EU-Öko-VO heißt es nun: „Nichtökologische Tiere können (jedoch) jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum ökologisches Weideland nutzen, sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer geförderten Fläche aufgezogen wurden und sie sich nicht gleichzeitig mit ökologischen auf der ökologisch bewirtschafteten Fläche befinden.“

Die LÖK (Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) hat vor kurzem festgelegt, wie dies in Deutschland umzusetzen ist. Zusammengefasst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die ökologisch bewirtschafteten Flächen werden nicht systematisch und nicht ausschließlich durch nicht-ökologische Tiere genutzt. Es erfolgt auch eine ökologische Nutzung.
  • Die nicht-ökologischen Tiere weiden nicht ausschließlich auf den ökologisch bewirtschafteten Flächen. Der konventionelle-Betrieb verfügt über eine weitere Futtergrundlage.
  • Die nicht-ökologischen Tiere wurden extensiv aufgezogen und stammen aus einem Betrieb, der insbesondere mit den Futterflächen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchführt. Hierunter zählen unter anderem folgende Programme: Extensive Grünlandbewirtschaftung, Vertragsnaturschutz, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.

Zum Nachweis muss der Bio-Betrieb unter anderem ein Weidetagebuch führen und der abgebende Betrieb dokumentieren, dass er die obengenannten Vorgaben erfüllt. Dies gilt auch für Wanderschäfereien. Als Sonderfall ist die ganzjährige Pensions-Tierhaltung von nicht-ökologischen Pferden für Sport-, Hobby- und Freizeitzwecke im Öko-Betrieb möglich. Die detaillierten Regelungen werden demnächst in einem Erlass des LANUV veröffentlicht werden.


Klaus Reuter/Bioland NRW

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