Konventionelle Pensionstiere konnten bisher von Bio-Betrieben nur dann aufgenommen werden, wenn es sich dabei um eine andere Tierart handelte. In der neuen EU-Öko-VO heißt es nun: „Nichtökologische Tiere können (jedoch) jedes Jahr für einen begrenzten Zeitraum ökologisches Weideland nutzen, sofern sie in umweltverträglicher Weise auf einer geförderten Fläche aufgezogen wurden und sie sich nicht gleichzeitig mit ökologischen auf der ökologisch bewirtschafteten Fläche befinden.“
Die LÖK (Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau) hat vor kurzem festgelegt, wie dies in Deutschland umzusetzen ist. Zusammengefasst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zum Nachweis muss der Bio-Betrieb unter anderem ein Weidetagebuch führen und der abgebende Betrieb dokumentieren, dass er die obengenannten Vorgaben erfüllt. Dies gilt auch für Wanderschäfereien. Als Sonderfall ist die ganzjährige Pensions-Tierhaltung von nicht-ökologischen Pferden für Sport-, Hobby- und Freizeitzwecke im Öko-Betrieb möglich. Die detaillierten Regelungen werden demnächst in einem Erlass des LANUV veröffentlicht werden.
Klaus Reuter/Bioland NRW