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Biodiversität: Streifen stehenlassen

18.04.2024

Für den Schutz von Jungtieren, Wiesenvögeln, Niederwild sowie Insekten können Streifen auf Grünland oder im Ackerfutter stehen gelassen werden. Diese sogenannten Altgrasstreifen schaffen Deckungs- und Rückzugsräume während und nach der Mahd. Die Streifen können am Schlagrand, entlang von Zäunen, Gräben und Fließgewässern oder auch mal mitten im Schlag angelegt werden.

Seit 2023 können landwirtschaftliche Betriebe im Zuge der neuen Öko-Regelung 1d eine Förderung auf Dauergrünland für Altgrasstreifen oder –flächen von bis zu 900,- € pro Jahr und ha erhalten. Diese geförderten Streifen müssen bis zum 1. September stehen bleiben, sodass die meisten Jungtiere die sichere Kinderstube verlassen haben. Beim sogenannten alternierenden Mähen kann der Streifen bei jedem Schnitt an einen anderen Ort verlegt werden, jedoch ist diese Maßnahme dann nicht förderfähig. D

Die optimale Breite von Grasstreifen mit verzögerter Nutzung liegt bei 3 bis 15 m; es können aber auch nicht-streifenförmige Flächen stehen gelassen werden. Wird an den Stellen zusätzlich die Düngung reduziert, unterstützt dies eine artenreiche Wiesen-Flora, die viele Insekten anzieht.

Von innen nach außen mähen

Generell ist beim Schnitt das wildtierschonende Mähen von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu beachten – dabei gibt man Wildtieren auch die Möglichkeit, in Richtung der Altgrasstreifen auszuweichen. Zum Schutz der Tiere bei der Mahd hat sich der vorherige Einsatz von Wärmebilddrohnen als zuverlässige Maßnahme bewährt.

Außerdem empfiehlt sich die Verwendung von Balkenmähern, da diese im Gegensatz zu anderen Mähgeräten die Verluste von Insekten und anderen Kleinstlebewesen geringhalten. Solch ein Einsatz schonender Mähtechnik kann, nach Absprache mit dem jeweiligen Kreis oder der Biologischen Station, auf Flächen des Vertragsnaturschutzes (Paket 5520), mit 130 € pro ha und Jahr gefördert werden.

Weitere Informationen zu Altgrasstreifen und deren Förderung sowie ausführliche Hinweise zur Vermeidung von Wildtierverlusten finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.


Landwristchaftskammer NRW/ Team Biodiversität

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