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Blühstreifen mulchen, aber wann?

08.08.2022

Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit. Jedoch sind nicht nur bunte Blühstreifen wertvoll, sondern auch alte und abgestorbene Bestände, die zum Beispiel einigen Insekten in den Stängeln und Pflanzenresten einen Reproduktionsort über den Winter bieten. Auch Vögel und Säugetiere können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.

Ab dem 1. August können die aktuellen AUM-Blühstreifen und -flächen (Agrarumweltprogramm) gemulcht werden. Dabei sollte jedoch individuell entschieden werden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist. AUM-Blühstreifen/-flächen müssen nur alle zwei Jahre gemäht oder gemulcht werden. Genauer gesagt: Alle zwei Jahre muss eine Mindesttätigkeit durchgeführt werden. Die Aussaat gilt als solche, so dass erst spätestens zwei Jahre nach der Aussaat alles einmal zerkleinert und flächig verteilt sein muss.

Es ist zu bedenken, dass jedes Mulchen zu einer Rückführung von Nährstoffen in den Kreislauf führt und dass die entstehende Mulchdecke aus Pflanzenresten zusätzlich eine Beschattung bildet. Schwächere Pflanzenarten werden so zurückgedrängt und durchsetzungsstarke Arten etablieren sich, zum Beispiel Ackerkratz-Disteln oder Brennnesseln.


Grundsätzlich sollte beim Pflegeschnitt nach Möglichkeit hoch abgeschnitten und im Idealfall die Biomasse abgetragen oder gut zerkleinert werden. Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, sollten nach Möglichkeit nur die betroffenen Stellen und nicht die gesamte Fläche gemulcht werden. Auch bei dem Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt häufig das Motto: "Weniger ist mehr“.

Weitere Infos zu Blühstreifen und vielen weitreren Themen finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.


Biodiversitätsberatung,

Landwirtschaftskammer NRW

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