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BTV-3-Impfung: Aktuelle Fragen und Antworten

10.04.2024

Höchstwahrscheinlich ist mit den ersten Fällen von BTV-3 in NRW im Juli zu rechnen. Die Ausbreitung des Blauzungenvirus erfolgt über Gnitzen, diese Stechinsekten benötigen warme Temperaturen um sich rasant zu vermehren. Die ersten Fälle werden wieder in der Nähe zur niederländischen Grenze auftreten und sich dann nach Osten ausbreiten.

  • Welche Schäden sind durch eine Infektion mit BTV 3 bei Rindern zu erwarten? Die Auswirkungen bei erwachsenen Rindern sind hauptsächlich Fieber, Leistungsabfall und Reproduktionsstörungen wie Aborte, Fruchtresorption und die Geburt lebensschwacher Kälber. Seltener treten Lahmheiten und starke Allgemeinerkrankungen bis zum Festliegen auf.
  • Gibt es eine gesetzliche Impfpflicht? Nein!
  • Wer sollte Impfen? Bei den Rindern sollten alle Tiere, die im Sommer oder Herbst trächtig sind, vor BTV-3 geschützt werden. Das bedeutet, dass auch Jungtiere vor der ersten Besamung geimpft werden sollten. Bei Milchkühe sind ebenfalls Schäden durch Fruchtbarkeitsstörungen zu erwarten.
  • Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung? Stand 4. April 2024 gibt es nur die Möglichkeit, eine autogene Vakzine über den Hoftierarzt zu bestellen. Autogene Impfstoffe werden für jeden Bestand individuell hergestellt und unterliegen im Vorfeld keiner gesetzlichen Prüfung auf Wirksamkeit oder Nebenwirkungen. Vom Impfstoffhersteller Boehringer Ingelheim wird in Aussicht gestellt, dass Ende Mai ein zugelassener BTV-3-Impfstoff zur Verfügung stehen könnte.
  • Was ist ein autogener Impfstoff? Autogene Impfstoffe werden auch als bestandsspezifische Impfstoffe bezeichnet. In der Regel wird mit Erregern aus einem Bestand individuell ein Impfstoff hergestellt. Bei BTV-3 hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf diese Regel angepasst und gesamt NRW als gefährdeten Bestand definiert, da die Übertragung durch die Gnitzen nicht an der Bestandsgrenze aufhört, sondern weite Gebiete betrifft. Das Impfvirus stammt aus einem Schaf in Kleve.
  • Was ist beim Einsatz einer autogenen Vakzine zu beachten? Bestandspezifische Impfstoffe müssen zunächst in jedem Bestand an einigen Tieren vorgetestet werden, um unerwartete Nebenwirkungen zu erkennen. Erst, wenn diese biologische Vorprobe gut verlaufen ist, sollte der gesamte Bestand geimpft werden. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für unerwartete Nebenwirkungen.

Mit dem jetzt anlaufenden Einsatz der bestandspezifischen Impfung wird die Erfahrung zur Verträglichkeit schnell steigen und eine Bewertung von schnell eintretenden Nebenwirkungen wird leichter.


Dr. Mark Holsteg, 

Tiergesundheitsdienst Landwirtschaftskammer NRW

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