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BTV-3 Impfung wird möglich

25.03.2024

Die weitere Ausbreitung vom BTV-3 Virus ist in diesem Sommer wieder sehr wahrscheinlich, in den Niederlanden sind im vergangenen Jahr über 50 000 Schafe und nahezu 8 000 Rinder verendet. Der einzige Schutz vor BTV-3 ist eine passende Impfung, die vor der Hauptflugzeit der übertragenden Mückenart - in normalen Jahren Juli bis Oktober - abgeschlossen sein sollte. Andernfalls drohen den Rinder- und vor allem den Schafhaltern in NRW erhebliches Tierleid und wirtschaftlicher Schäden durch tote Tiere, Behandlungskosten und Leistungseinbußen.

Wünschenswert wäre also ein zugelassener Impfstoff, mit dem ab sofort geimpft werden könnte - leider gibt es diesen Impfstoff nicht! Aus der Pharmaindustrie gibt es von verschiedenen Firmen positive
Signale, dasseventuell Ende Mai ein Impfstoff mit einer „Notfallzulassung“ zur Verfügung stehen könnte. Diese Impfstoffe kämen dann ohne die übliche zwei- bis dreijährige Prüfphase am Tier zum Einsatz.

Alternativ hat sich jetzt kurzfristig die Möglichkeit entwickelt, dass in den gefährdeten Regionen ein „bestandsspezifischer“ Impfstoff, ein autogenes Vakzine, zum Einsatz kommen kann. Aufgrund der Verbreitung der Blauzungenkrankheit durch Insekten über weite Regionen ist der Begriff bestandsspezifisch auf die gesamten betroffenen Regionen ausgeweitet worden. Der Impfstoff kann für jeden Betrieb unter Angabe von Tierzahl und Betriebsdaten durch den Hoftierarzt bestellt werden. Das enthaltene Impfvirus ist abgetötet und beruht auf dem BTV-3 Virusisolat aus einem Schaf im Kreis Kleve von Oktober 2023.

Gängige Praxis

Die Anwendung von bestandsspezifischen Impfstoffen ist in der Schweine- und Geflügelhaltung schon seit Jahren gängige Praxis. Trotzdem muss erwähnt werden, dass bei jeder neuen bestandsspezifischen Impfung vor dem Einsatz keine Prüfungen zu Wirksamkeit und Verträglichkeit vorliegen. In der Anwendung wird eine kleine Gruppe von Tieren im Bestand vorgeimpft und bei guter Verträglichkeit der Rest der Herde nach einigen Tagen nachgeimpft - der Anwender alleine trägt das Risiko von Nebenwirkungen.

Absprachen mit dem Hoftierarzt

Vor diesem Hintergrund stehen die Tierärzte und Tierhalter vor einer schweren Entscheidung, die jeder Betrieb auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit dem Hoftierarzt besprechen muss. Man kann bis Ende Mai auf die herkömmlichen Impfhersteller hoffen und mit einem offiziell zugelassenen nur kurz geprüften Notfallimpfstoff arbeiten. Dagegen ist aber zu erwarten, dass die Produktionskapazitäten für die Bestandsimpfung begrenzt sind, so dass bei fehlenden Impfstoffen aus der Pharmaindustrie die verzögerte Bestellung der Bestandsvakzine unter Umständen eine rechtzeitige Impfung vor der BTV-Saison nicht mehr möglich ist.

Die Impfung von Schafen sollten auf jeden Fall in den ersten Wochen entlang der Grenzregion zu den Niederlanden Vorrang haben.


Dr. Mark Holsteg, Tiergesundheitsdienst

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