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Bundesprogramm Energieeffizienz

10.08.2023

Förderanträge im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz sind wieder möglich.

Die neue Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A wurde am 7. Juli 2023 veröffentlicht. Wie zuletzt auch, sind unter bestimmten Bedingungen unter anderem Energieschirme, Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern, Ventilatoren (im Austausch), elektrische Motoren oder auch Pumpen (im Austausch) als Einzelmaßnahme mit 30 % der Netto-Investitionssumme förderfähig.

Neu ist, dass nun auch Energiespeicher und Wärmetauscher als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zudem ist ab sofort der Kauf von oder die Umrüstung zu elektrischen Landmaschinen mit 20 % der Netto-Investitionssumme förderfähig.

Im Bereich der CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung wurden im Vergleich zu der Vorgänger-Richtlinie die Förderquoten erhöht. Hier sind jetzt in günstigen Fällen Förderhöhen von bis zu 50 % der Netto-Investitionssumme möglich. In diesen Bereich fallen unter anderem die energetische Optimierung von bestehenden Anlagen, wie LED-Beleuchtung oder Kälteanlagen, und Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung für die betriebliche Eigennutzung, wie PV-Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Geothermische Anlagen.

Weiterhin können Ersatzmaßnahmen, so zum Beispiel Abriss und Neubau eines energieeffizienten Gewächshauses, gefördert werden. Bedingung für Letzteres ist unter anderem, dass die Energiebereitstellung für den Ersatzbau zu mindestens 80 % mit eigenerzeugter oder durch Direktbezug erneuerbar erzeugter Energie oder Abwärme gedeckt wird. Dies gilt auch für Neubauten, denen kein Abriss einer Altanlage vorausgeht. Hier sind Energieschirme und Mehrfachbedeckungen förderfähig.

Für Fragen zum Bundesprogramm Energieeffizienz stehen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Gabriele Hack, Telefon: 0 221/ 53 40 -557, und Björn Wenzel, Telefon: 0 28 34/ 704 -156, zur Verfügung.


Landwirtschaftskammer NRW       

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