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Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2024: Jetzt bewerben!

05.05.2023

Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BWÖL) startet in die nächste Runde. Bis zum 30. Juni 2023 können sich zukunftsweisende Betriebe bewerben, die sich mit innovativen Konzepten etwa im Bereich der Tierhaltung, des Natur- und Ressourcenschutzes oder des Energiemanagements in der Praxis bewährt haben.

"Der Ökolandbau steht für Unternehmergeist, Ideenreichtum und Mut. Denn die Betriebe müssen sich an strengen ökologischen Vorgaben, Ertrag und letztlich Gewinn messen lassen – wie erfolgreich die Gewinnerhöfe das umsetzen, wollen wir mit unserem Wettbewerb sichtbar machen. Wir freuen uns auf die Bewerbungen!“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick. Mitmachen lohnt sich mehrfach: Jeder der drei Gewinnerbetriebe, den eine unabhängige Jury auswählt, wird mit einem Preisgeld von bis zu 12 500 € ausgezeichnet. Mit einem Imagefilm, der für die Betriebe eigens produziert wird, und dem Angebot an unterstützender Pressearbeit können die Gewinner in der Öffentlichkeit punkten – beispielsweise im Internet, in Zeitungen, Fachmagazinen oder in Funk und Fernsehen, wohin die ausgezeichneten Ideen weitergetragen werden können.

Die Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert sind und den gesamten Betrieb ökologisch bewirtschaften. Interessierte können sich auch im Verbund mit Verarbeitungs- und/oder Vermarktungsbetrieben bewerben.

Alle Informationen zum Bundeswettbewerb, zur Bewerbung sowie zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.wettbewerb-oekolandbau.de.


BMEL

Weitere Informationen

Gute Vorschläge

Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Vorschlagsrecht. Wer eine innovative Bio-Landwirtin oder einen Bio-Landwirt kennt, kann den Betrieb mit einer Mail an boel@ble.de für den Bundeswettbewerb vorschlagen. Die Kolleginnen und Kollegen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau werden daraufhin – unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen zum Datenschutz – Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen.

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