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Details zum Ende der Düngesaison

18.09.2023

Die ohnehin stark eingeschränkten Möglichkeiten, im Herbst zu düngen, enden auf Ackerland mit Ablauf des 1. Oktobers. Auf Grünlandflächen im nitratbelasteten Gebiet beginnt die Sperrfrist ebenfalls nach dem 1. Oktober, auf nicht-nitratbelasteten Grünlandflächen nach dem 1. November. Für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost/Champost beginnt die Sperrfrist später. Grundsätzlich dürfen zu keinem Zeitpunkt im Jahr Düngemittel mit wesentlichen Stickstoff- oder Phosphatgehalten bei wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Böden aufgebracht werden.

Da die Düngesaison nun endet, sollten die notwendigen Dokumentationen abgeschlossen werden. Hierzu gehört auch die Summierung aller Düngebedarfsermittlungen und Düngedokumentationen sowie der rechnerische jährliche betriebliche Norg-Anfall, zusammengefasst nach Anlage 5 der Düngeverordnung. Es wird empfohlen, für die Dokumentation eine elektronische Ackerschlagkartei zu nutzen. Das Düngeportal NRW bietet hier allen Betrieben eine kostenlose Möglichkeit, den Dokumentationsverpflichten nachzukommen. Dies gilt auch für die notwendigen Dokumentationen im Pflanzenschutz, siehe dazu www.duengeportal-nrw.de.

Nachdem die Dokumentationen für die vergangene Saison abgeschlossen sind, wird empfohlen, die Düngemaßnahmen für alle Flächen für das nächste Jahr schon jetzt vorzuplanen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Phosphat-Fruchtfolge-Düngung. Insbesondere beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern ist Phosphat stärker mengenlimitierend als Stickstoff. Aber auch im nitratbelasteten Gebiet sollten die Düngemaßnahmen sorgsam vorgeplant werden, um das Ziel, gesamtbetrieblich 20 % unter dem N-Düngebedarf zu düngen, zu erreichen und die schlaggenaue 170 kg Norg-Obergrenze einzuhalten. Auch bei diesen Planungen unterstützt das Düngeportal NRW.

Sind die Vorplanungen erledigt, müssen die konkreten Düngemaßnahmen später nur noch bestätigt werden, zum Beispiel direkt auf dem Smartphone in der NRW Agrar App. Dies spart Arbeitszeit im ohnehin stressigen Frühjahr.

Betriebe, die bereits seit 2021 Flächen in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaften, müssen bis Ende 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz teilgenommen haben. Die Kreisstellen der Landwirtschaftskammern bieten in diesem Herbst mehrere Pflichtschulungen an. Sollten Sie noch nicht teilgenommen haben, sollten Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, sich über den nächsten Termin bei Ihrer Kreisstelle zu informieren. Im Falle von düngerechtlichen Kontrollen kommt es bei einer Nichtvorlage einer Teilnahmebescheinigung zu Bußgeldern und förderrechtlichen Prämienkürzungen.

In nitratbelasteten Gebieten sollte insbesondere jetzt im Herbst an die verpflichtende Analyse von Wirtschaftsdüngern - dies gilt auch für eutrophierte Gebiete -, den verpflichtenden Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen und an die Einhaltung der schlaggenauen 170 kg Norg-Obergrenze gedacht werden. Details zu den Auflagen finden Sie unter www.duengung-nrw.de. Die Beratungskräfte der Landwirtschaftskammer NRW beraten Sie gerne bei Fragen zu Ihrem betrieblichen Nährstoffmanagement.


Dr. Stephan Jung,

Landwirtschaftskammer NRW

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