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Die Arbeitssicherheit im Blick haben

04.03.2024

Im Arbeitsschutzgesetz wird geregelt, dass sich Unternehmer um Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche kümmern und sich bei Bedarf sicherheitstechnisch beraten lassen müssen. Sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Daraus folgen zum Beispiel Maßnahmen zur Unfallverhütung und Unterweisungen zur Vermeidung mechanischer, elektrischer, chemischer Gefahren oder Gefährdungen durch Brand und Explosion.

Die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung gilt für die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter: Voll - oder Teilzeitarbeitnehmer, geringfügig und kurzfristig Beschäftigte sowie entlohnt mitarbeitende Familienmitglieder mit Arbeitsvertrag. Zu den Gefährdungsbeurteilungen und den daraus folgenden Maßnahmen muss eine besondere Schulung des Betriebsverantwortlichen erfolgen oder eine sicherheitstechnische Beratung bestehen. Schon heute sind bei Kontrollverstößen oder Tatbeständen im Bereich Arbeitssicherheit die geltenden Bußgelder der Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden. Aktuell wurden von der Bezirksregierung Detmold Betriebe zum Thema Arbeitsschutz angeschrieben und Fristen für Versäumnisse gesetzt.

Mit der GAP Reform kommen soziale Mindeststandards in das Prämiengeschehen. Die EU-Richtlinie 89/391/EWG mit Mindestvoraussetzungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer ist eine davon. Bei Nichterfüllung führt es ab 2025 zur Kürzung der Direktzahlung.

Beratung gewünscht?

Damit Sie im Bereich der Arbeitssicherheit jederzeit auf dem aktuellen Stand bleiben, bietet die Landwirtschaftskammer NRW ein Beratungsangebot zur betriebsspezifischen, arbeitssicherheitstechnischen Beratung an. Die Landwirtschaftskammer unterstützt Sie als Arbeitgeber unter anderem bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, wie Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenlisten, Betriebsanweisungen, Unterlagen zu den notwendigen Unterweisungen. Weitere Infos finden Sie online und bei Andrea Beckmann, Telefon: 0 25 74/ 927 734, E-Mail: andrea.beckmann@lwk.nrw.de.


Landwirtschaftskammer NRW 

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