Aktueller Inhalt:

Die Herbstbestellung planen

04.07.2023

Die Möglichkeiten zur Herbstdüngung sind durch die Düngeverordnung stark eingeschränkt. Eine Herbstdüngung ist nach der Ernte der Hauptkultur in der Regel nicht mehr erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Wintergerste und -raps.

Viele Betriebe haben neu Flächen in Nitratbelasteten Gebieten. Hier sind die Regeln bei der Herbstdüngung nochmal strenger – auch auf Grünland! Betriebe, die bereits seit 2021 Flächen in nitratbelasteten Gebieten wirtschaften, müssen bis Ende 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz teilgenommen haben. In nitratbelasteten Gebieten ist insbesondere zu beachten:

  • Analyse der Wirtschaftsdünger vor Ausbringung (einmal jährlich)
  • verpflichtende Nmin-Analyse vor der Rapsdüngung
  • verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, ansonsten N-Düngungsverbot Sommerung.

Details zu den Auflagen finden Sie unter www.duengung-nrw.de. Die Beratungskräfte der Landwirtschaftskammer NRW beraten Sie gerne bei  Fragen zum betrieblichen Nährstoffmanagement.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

 

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.