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EU-Öko-Verordnung: Checkliste hilft Bio-Höfen

09.08.2022

Bio-Höfe müssen seit diesem Jahr Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen dokumentieren und umsetzen.

Anlässlich der "Biofach" vorvergangene Woche stellte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die neue „Checkliste Vorsorgemaßnahmen“ vor. „Die neu entwickelte Checkliste unterstützt Bio-Höfe dabei, die Vorgabe des Bio-Rechts zu Vorsorgemaßnahmen umzusetzen. So soll abgesichert werden, dass Verunreinigungen durch Betriebsmittel, Zutaten oder Futtermittel, die nicht den Bio-Vorgaben entsprechen, vermieden werden. Bei der jährlichen Bio-Kontrolle werden die Dokumentation und die Umsetzung überprüft", erläuterte Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes.

Die Checkliste ist kompakt und leicht verständlich. Sie hilft Bäuerinnen und Bauern, Risikobereiche in ihrem Betrieb zu erkennen und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und ergänzt so die Bio-Kontrolle. Das Dokument wurde von Experten der Bio-Erzeugerverbände und Kontrollstellen erarbeitet.

Die „Checkliste Vorsorgemaßnahmen“ für landwirtschaftliche Betriebe können Sie hier abrufen: www.boelw.de/checkliste-vorsorge


BÖLW

Weitere Informationen

Hintergrund

Die „Checkliste Vorsorgemaßnahmen“ basiert auf Ergebnissen des Projekts „Praxisleitfäden für Bio-Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848“. BÖLW-Mitglieder und der Bundesverband der Kontrollstellen (BVK) empfehlen ihren Betrieben die Nutzung der Checkliste für die Umsetzung der gesetzlich neu verankerten Vorsorgemaßnahmen.

Wichtiges rund um das neue Bio-Recht gibt es unter https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/neues-biorecht/.

Einen Überblick, was die EU-Öko-Verordnung alles regelt, findet sich, leicht verständlich, unter www.allesueberbio.de.

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