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EU-Tiergesundheitsrecht

01.08.2022

Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht führen ab sofort zu einer erweiterten Aufzeichnungspflicht für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. Sie müssen die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren künftig dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. 

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird auch im Rahmen von Cross Compliance kontrolliert, ob tierhaltenden Betriebe das EU-Tiergesundheitsrecht einhalten. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen.


Quelle: Landwirtschaftskammer NRW

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