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Fördermöglichkeiten für Milchviehbetriebe

25.10.2023

Die Förderung von Maßnahmen zur CO2-Einsparung mit dem „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist seit dem 28. Juni 2023 wieder möglich.

Neben den bekannten Fördermöglichkeiten für Energieberatung und investive Maßnahmen, sei es als Einzelmaßnahme oder als CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung, sind folgende Fördermöglichkeiten der Richtlinie Teil A – „Landwirtschaftliche Primärproduktion“ für Milchviehbetrieb so interessant, dass sie beachtet werden sollten.

Als sogenannte Einzelmaßnahme im direkten Austausch von alter gegen neue energieeffiziente Technik werden in einer Höhe von 30 % des Nettobetrages gefördert:

  • frequenzgesteuerte Milch- und Vakuumpumpen
  • Vorkühler
  • Wärmetauscher
  • elektrische Energiespeicher
  • Ventilatoren
  • Kompressoren
  • Reifendruckregelanlagen
  • thermische Energiespeicher, wie Eiswasser.

Die Umrüstung und die Neuanschaffung folgender elektrifizierter Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit einem Verbrennungsmotor werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages
gefördert:

  • Futtermischwagen
  • Hoflader
  • Teleskoplader
  • Traktoren
  • Radlader

Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitenden Roboter in der Innenwirtschaft werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages gefördert:

  • Futterschieber
  • Spaltembodenschieber

Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitender Roboter in der Innenwirtschaft werden mit maximal 30 %, jedoch unter Berücksichtigung einer Fördereffizienz von maximal 1 200 € je nachgewiesener eingesparter Tonne CO2, gefördert. Hierzu ist ein maßnahmenspezifisches Energiesparkonzept eines von der BLE anerkannten Sachverständigen zu erstellen: 

  • Automatische Fütterung
  • Kühlanlagen mit natürlichen Kältemitteln

Dr. Joachim Matthias,

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Kontakt zur Beratung

Ansprechpartner zu diesem Förderprogramm bei der Landwirtschaftskammewr Nordrhein-Westfalen:

Norbert Hansmann; Telefon: 0 291/ 99 15 44; Email: norbert.hansmann@lwk.nrw.de

Christian Natrop; Telefon: 0 28 21/ 996 121; Email: christian.natrop@lwk.nrw.de

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