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Geflügelpest: Neuer Informationsflyer für Hobbygeflügelhalter

16.03.2022

Landwirtschaftsministerium bietet Orientierung für Hobbygeflügelhalter

Staatssekretär Bottermann: "Höchste Achtsamkeit und Sorgfalt für Geflügelhalterinnen und -halter in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin geboten."

Die Gefahr des Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Geflügelhalter müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein. Auch in diesem Jahr waren zahlreiche erwerbsmäßige Nutztierhaltungen sowie auch Hobbyhaltungen betroffen. Bereits seit Mitte Januar verpflichtete sich die nordrhein-westfälische Geflügelbranche in einer Branchen-Selbstverpflichtung in allen geflügelhaltenden Betrieben des Landes weitergehende Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt. Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind.

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann sieht in dem Flyer eine weiteres Kommunikationsinstrument, um alle Halter zu erreichen: "Der Flyer informiert Hobbyhalterinnen und -halter über die zu treffenden Präventiv- und Biosicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, unmittelbar und bestmöglich vorbeugende Maßnahmen in Geflügelbeständen umzusetzen, um weitere Einträge des Virus zu verhindern und einer Weiterverbreitung der Tierseuche von Bestand zu Bestand aktiv entgegenzuwirken. Dies gelingt uns nur, wenn alle Geflügelhalter - Hobbyhaltungen und erwerbsmäßige Nutztierhaltungen - weiterhin höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen."

Der Flyer ist in gedruckter Form bei den Veterinärämtern in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich und wird von den Mitarbeitenden der Ämter an private Geflügelhalterinnen und –Halter ausgegeben.

Digital ist der Flyer auf der Webseite des Ministeriums als Download erhältlich.

Im Faltblatt werden unter anderem folgende Hygiene-Regeln aufgeführt, die derzeit überall in Nordrhein-Westfalen für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen und Hobby-Haltungen gleichermaßen gelten:

  • Direkten Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt verhindern.
  • Auch indirekten Kontakt, z. B. durch Kot oder Federn unterbinden.
  • Füttern und Tränken nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
  • Besucherkontakte in Ställen und Volieren auf das notwendige Minimum beschränken.
  • Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten.
  • Auch Tierhalterinnen und Tierhalter selbst tragen bei der Versorgung ihrer Tiere stets Schutzkleidung sowie spezielle Schuhe oder Überschuhe.
  • Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann.
  • Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen

Hintergrund

Das Tierseuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen hält weiterhin an. Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10. Januar 2022 erlebte Deutschland zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpestkrise überhaupt. Seit Mitte Oktober 2021 wurden deutschlandweit erneut über tausend von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie mehr als 70 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Nordrhein-Westfalen verzeichnete im Winter 2021/2022 bereits elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über sechzig Nachweise bei Wildvögeln.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)

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