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Gesundheitskontrollen beim Handel mit Rindern

10.01.2023

Aus gegebenen Anlass weist der Tiergesundheitsdienst darauf hin, dass beim Zukauf von Rindern neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen BHV 1 und BVD auch die Freiheit von Mastitiserregern kontrolliert werden sollte.

In der Vergangenheit ist es nach Zukauf von Färsen in verschiedenen Milchviehbetrieben zum Auftreten von Mycoplasma bovis gekommen. Die Infektion äußert sich in der Regel durch hochansteckende Euterentzündungen, die sich auf alle vier Viertel ausbreiten können und trotz Behandlung nicht ausheilen und schlussendlich zum vollständigen Versiegen der Milch führen. Daneben treten bei Kühen und Kälbern im zeitlichen Zusammenhang Mittelohr-, Lungen und Gelenkentzündungen auf.

Die Feststellung von Mycoplasma bovis ist bei laktierenden Tieren in der Milch möglich. Zur Untersuchung wird eine Sammelmilchprobe aus allen vier Vierteln mittels genetischem Fingerabdruck auf Erbgut des Erregers untersucht. Das Ergebnis liegt - abhängig vom Postweg - innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor. Die Untersuchung wird unter anderem vom Milchlabor IfM in Verden angeboten und kostet etwa 22 €. Bei dieser Untersuchung wird die Probe neben Mycoplasma bovis gleichzeitig auf 15 weitere Mastitis-Erreger untersucht
und bietet so eine gewisse Sicherheit beim Zukauf laktierender Tiere. Die Probeentnahme sollten noch im Herkunftsbetrieb erfolgen oder unmittelbar nach dem Eintreffen der Tiere beim Käufer. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse sollten die neuen Färsen separat gehalten und am Schluss gemolken werden. 


Dr. Mark Holsteg, Tiergesundheitsdienst NRW

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