Aktueller Inhalt:

Grassilage jetzt im Labor überprüfen lassen

05.07.2023

Stabile, schmackhafte und hygienisch einwandfreie Grassilage wird von Rindern gerne gefressen und leistet einen wichtigen Beitrag für deren Energie- und Nährstoffversorgung. Mit der Silierung des Futters will man die Menge und Qualität der geernteten Biomasse soweit wie möglich bewahren, aber welchen witterungsbedingten Einflüssen unterlag das Schnittgut? Und wie verlief der Silierprozess? Aufschluss darüber geben Laboruntersuchungen.

Mit Beauftragung der Standardanalyse erhalten Sie die Nährstoff- und Energiegehalte zur leistungsgerechten Zusammenstellung der Futterration. Die Zusatzuntersuchung Gärqualität gibt Hinweise über den Gärverlauf und die Lagerstabilität des Silostocks. Die Bestimmung der Mineralstoffe (inklusive Phosphor) empfehlen wir für die Erstellung einer betrieblichen Stoffstrombilanz. Mikrobiologische Futteruntersuchungen helfen dabei, den Hygienestatus der Silage zu beurteilen und die Tiergesundheit zu sichern.

Kein Frischgras einschicken

Die Einsendung von Grassilageproben ist erst nach der vollständigen Vergärung sinnvoll, das heißt rund sechs Wochen nach dem Einsilieren. 

Die Probenahme können Sie entweder selbst durchführen, oder Sie sprechen Ihre/n Berater/in an. Alle Beratungsteams wurden von der LUFA NRW mit einem automatischen Probenahmegerät für Fahrsilos ausgestattet. Dieses ermöglicht eine schnelle und leichte Probenahme bis zu einer Entnahmetiefe von 4 m und erlaubt es den Beraterinnen und Beratern, auch ohne Hilfe vom Betrieb Proben zu ziehen. Auch die Weiterleitung der Proben ins Labor wird von ihnen übernommen.

Die Probenahmeanleitung Grobfutter finden Sie hier; das Auftragsformular Grobfutter steht hier zum Download bereit. 

Kurierdienst nutzen

Wenn Sie die Proben selbst ziehen, können Sie den kostenlosen LUFA-Kurierservice nutzen. Mit über 80 Probenabgabestellen in Nordrhein-Westfalen sind wir auch in Ihrer Nähe. Bei Postversand beachten Sie bitte unsere Verpackungshinweise für Silagen.


Anja Böckenholt/LUFA NRW

Weitere Informationen

Abonnieren Sie den Ökolandbau NRW-Newsletter





Die obenstehende Einwilligungserklärung kann jederzeit formlos gegenüber dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf, (E-Mail: Poststelle@mlv.nrw.de) widerrufen werden: Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen personenbezogenen Daten (zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift usw.) werden vertraulich und nur zur Versendung der von Ihnen abonnierten Newsletter des Ministeriums per E-Mail verwendet. Ihre Daten werden ausschließlich auf dem Server des Landesbetriebs Information und Technik NRW gespeichert. Das Abonnement kann von Ihnen auf dieser Seite jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht.