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Größere Erosionsschutzkulissen in NRW

20.10.2023

Die Kulisse erosionsgefährdeter landwirtschaftlicher Flächen ist seit dem Inkrafttreten der GAP (GLÖZ 5) und der neuen Landeserosionsschutzverordnung mit knapp 200 000 ha deutlich größer als zuvor; die bisherige Kulisse nach Cross Compliance umfasste 115 000 ha. Die Kulisse teilt sich in 100 000 ha in der Kategorie KWasser1 (analog CCWasser1) und 95 000 ha in KWasser2 sowie 4 300 ha in KWind.

Die Vergrößerung der Kulisse wird im Wesentlichen dadurch ausgelöst, dass verpflichtend der sogenannte Regenerosivitätsfaktor bei der Berechnung der Wassererosionsgefährdung zu verwenden ist. In ELAN ist hinterlegt, ob und welcher Kulisse die Flächen zugeordnet sind. Die mit der Einstufung in eine Erosionsgefährdungsklasse einhergehenden Bewirtschaftungsauflagen beziehen sich im Wesentlichen auf das Verbot des Pflügens in gewissen Zeiträumen oder bei Reihenkulturen mit mehr als 45 cm Reihenabstand auf ein ganzjähriges Pflugverbot.



Unter gewissen Auflagen, zum Beispiel der Anlage von Erosionsschutzstreifen, der Sicherstellung einer Bodenbedeckung über Winter oder auf Standorten mit hohem Tongehalt, gelten Ausnahmen vom Pflugverbot. Diese Ausnahmen sind bundeslandspezifisch und werden in der Landeserosionsschutzverordnung NRW geregelt. Eine Übersicht zu den in den Erosionsgefährdungsgebieten KWasser1 und KWasser2 sowie KWind geltenden Regelungen findet sich in den nachstehenden Tabellen, weiterführende Informationen finden Sie hier.


Dr. Konrad Egenolf,

Landwirtschaftskammer NRW

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