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Kleinstrukturverzeichnis: NRW wird grüner

21.03.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 24. Januar 2023 die Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturen (VKS) veröffentlicht. Jährlich können seitdem in einem festgelegten Verfahren Strukturen wie Hecken, Streuobstwiesen, gefördertes Grünland und Kleingehölze durch die Bundesländer nachgemeldet werden.

Die Landwirtschaftskammer NRW hat 2023 fast 130 000 ha solcher Flächen nachgemeldet, mit Erfolg: 38 ehemals rote Gemeinden – und damit mehr als im vergangenen Jahr – haben nun einen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen.

Die Aktualisierung des VKS-Verzeichnisses führte im vergangenen Jahr zu großem Aufsehen, da sich die Anzahl der Gemeinden ohne ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen durch die neue Berechnungsmethode des Julius-Kühn-Instituts (JKI) auf 154 Gemeinden verdreifachte. Bei „nicht ausreichendem Anteil“ entfallen mögliche Befreiungen von den Abstandsauflagen NT101 bis NT112 bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel in der Nachbarschaft zu angrenzenden Kleinstrukturen. Mit der Nachmeldung gelten diese Befreiungen nun immerhin für 71 %, das sind 280 der 396 Gemeinden, Nordrhein-Westfalen wird damit 2024 ein bisschen „grüner“.

Hinzugefügte Gemeinden

Die durch die Nachmeldung 2024 ergrünten Gemeinden sind Bad Lippspringe, Beverungen, Borchen, Dörentrup, Emsdetten, Geldern, Greven, Heek, Heimbach, Heinsberg, Hille, Hörstel, Issum, Kalkar, Kalletal, Langerwehe, Lippetal, Lübbecke, Meckenheim, Metelen, Nieheim, Ochtrup, Olfen, Petershagen, Rahden, Recke, Reken, Rietberg, Rüthen, Salzkotten, Schieder-Schwalenberg, Steinheim, Weeze, Werne, Werther (Westfalen), Wettringen, Wickede (Ruhr) und Würselen. Eine Übersicht aller Gemeinden und deren Einstufung finden Sie im Map-Viewer auf der Internetseite des JKI unter https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks.

Nicht alle Meldungen berücksichtigt

Nicht alle von der Landwirtschaftskammer NRW nachgemeldeten Kleinstrukturen wurden vom JKI bei der rechtskräftigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger 2024 berücksichtigt. Fast 32 000 Hektar wertvolle ökologische Vorrangflächen, wie Brachen, Wildäcker, Vertragsnaturschutzflächen oder Blühflächen, wurden nicht angerechnet, obwohl sie die Kriterien „ohne Düngung und Pflanzenschutz“ einhalten und wertvolle Lebens- und Rückzugsräume für Nichtzielorganismen in der Agrarlandschaft darstellen. Sie erfüllen laut JKI formale rechtliche Anforderungen als sogenannte abstandspflichtige Nichtzielflächen nicht. Weitere 55 Gemeinden hätten in NRW dadurch, dass Landwirte ökologische Vorrangflächen anlegen, das Potenzial, einen ausreichenden Flächenanteil an Kleinstrukturen im Sinne des VKS aufzuweisen.

Alle Informationen zum VKS, Hintergründen, Entwicklungen und Fragen gibt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW in der Rubrik Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst.


Andrea Claus-Krupp,

Landwirtschaftskammer NRW

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