Sie haben Wirtschaftsdünger im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 aufgenommen oder abgegeben? Dann müssen Sie diese Düngemengen - gemäß der neuen Wirtschaftsdüngernachweisverordnung - bis zum 31. Januar 2023 im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfasst haben.
Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdüngern müssen die Daten spätestens einen Monat nach Ablauf des jeweiligen Halbjahreszeitraums im Meldeprogramm eingegeben haben. Das bedeutet, dass sämtliche Meldungen des ersten Halbjahreszeitraums vom 1. Januar bis 30. Juni jeweils bis zum 31. Juli und sämtliche Meldungen des zweiten Halbjahreszeitraums vom 1. Juli bis 31. Dezember jeweils bis zum 31. Januar im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfasst sein müssen.
Mehr Informationen dazu finden sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/meldepflicht/index.htm