Das geplante gesetzliche Label - zunächst nur für Mastschweine entwickelt - soll auch auf andere Tierarten, zum Beispiel Milchvieh, übertragen werden. Die neue Tierhaltungskennzeichnung soll frisches Schweinefleisch - ob gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt - im LEH, in den Fleischerfachgeschäften und im Online-Handel kennzeichnen. Die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung sind im ersten Schritt noch nicht berücksichtigt. Für weitere Tierarten, Rinder, Milchvieh, Geflügel, sollen im Laufe des Jahres entsprechende Konzepte erarbeitet werden.
Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft. Zur Kontrolle legen die zuständigen Behörden für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest. Der landwirtschaftliche Betrieb muss Dokumentationen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen.
Heiner Wurm,
Landwirtschaftskammer NRW