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Neue Tierhaltungskennzeichnung

22.06.2022

Das geplante gesetzliche Label - zunächst nur für Mastschweine entwickelt - soll auch auf andere Tierarten, zum Beispiel Milchvieh, übertragen werden. Die neue Tierhaltungskennzeichnung soll frisches Schweinefleisch - ob gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt - im LEH, in den Fleischerfachgeschäften und im Online-Handel kennzeichnen. Die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung sind im ersten Schritt noch nicht berücksichtigt. Für weitere Tierarten, Rinder, Milchvieh, Geflügel, sollen im Laufe des Jahres entsprechende Konzepte erarbeitet werden.

Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft. Zur Kontrolle legen die zuständigen Behörden für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest. Der landwirtschaftliche Betrieb muss Dokumentationen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen.

Folgende Stufen sollen zunächst für Mastschweine gelten:
  • Stall: gesetzlicher Mindeststandard
  • Stall und Platz: 20 % mehr Platz, strukturierte Buchten durch Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- und Lichtbereiche
  • Frischluftstall: Kontakt zum Außenklima durch offene Stallseite, 46 % mehr Platz, wahrnehmbare Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen
  • Auslauf/Freiland: mindestens acht Stunden pro Tag Auslauf im Freien, 86 % mehr Platz
  • Bio: Standards nach der EU-Ökoverordnung.

Heiner Wurm,

Landwirtschaftskammer NRW

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