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Neues Beratungsangebot zum Arbeitsschutz

02.03.2023

Bei der Betriebsführung müssen sich Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter fortlaufend auf Neuerungen einstellen. Die Anforderungen sind nicht außer Acht zu lassen. Damit Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter im Bereich der Arbeitssicherheit jederzeit auf dem aktuellen Stand sind, hat die Landwirtschaftskammer NRW eine neue Beratung im Angebot.

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet das Startangebot „Betriebsspezifische arbeitssicherheitstechnische Beratung“ an. Das Beratungsangebot beinhaltet eine halbtägige Beratung mit einem Betriebsrundgang zur Erstellung der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen, eine einstündige telefonische Beratung und eine Gruppenveranstaltung, um die Betriebsleiter auf den aktuellen Stand zu halten.

Bei folgenden Beschäftigten ist das Thema Arbeitsschutz wichtig:

  • Anstellung in Voll - oder Teilzeit (auch Auszubildende)
  • geringfügige Beschäftigung
  • kurzzeitige Beschäftigung (70 Tage / 90 Tage - Regelung)
  • entlohnte mitarbeitende Familienmitglieder (mit Arbeitsvertrag)

Die Landwirtschaftskammer NRW unterstützt Arbeitgeber aller grünen Berufe mit ihrem Beratungsangebot, egal, ob landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb, Lohnunternehmer oder Betreiber einer Biogasanlage. Sie erhalten Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenlisten, Betriebsanweisungen oder den Unterlagen zu den notwendigen Unterweisungen.

Arbeitssicherheitsgesetz erfordert Nachweis

Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 regelt, dass sich Betriebsverantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit um Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche kümmern müssen. Durch Beauftragung der Landwirtschaftskammer können Sie die sicherheitstechnische Betreuung auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes nachweisen.

Schon heute sind bei Kontrollverstößen oder Tatbeständen im Bereich Arbeitssicherheit die geltenden Bußgelder der Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden. Mit der GAP-Reform werden auch soziale Mindeststandards im Prämiengeschehen berücksichtigt. Die EU-Richtlinie 89/391/EWG - Mindestvoraussetzungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer - ist eine der Richtlinien, deren Nichterfüllung ab 2025 zur Kürzung der Direktzahlung führen wird.

Durch das Beratungsangebot sollen Gefahren im Betrieb erkannt und gebannt werden. Mit dem Startangebot, das aktuell 546 € plus Mehrwertsteuer kostet, ist der erste Schritt in die richtige Richtung getan.


Andrea Beckmann,

Landwirtschaftskammer NRW

Weitere Informationen

Infos und Anmeldemöglichkeiten

Sie sind an der betriebsspezifischen arbeitssicherheitstechnischen Beratung interessiert? Dann melden Sie sich gerne bei Andrea Beckmann, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Landwirtschaftskammer NRW. Telefon: 0 25 74/ 927 734; Mobil: 0 160/ 92 22 07 69; E-Mail: andrea.beckmann@lwk.nrw.de.

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