Nachdem die Anbaufläche von Nutzhanf seit 2013 stetig anstieg, sank sie nun erstmals wieder und liegt 2023 bei 643 Betrieben mit 5 834 ha. Dies sind nach den vorläufigen Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 246 Betriebe (minus 28 %) und 1 109 ha (minus 16 %) weniger als im Jahr zuvor.
Die größten Anbauflächen pro Betrieb liegen in Brandenburg (34 ha), Thüringen (22 ha) und Sachsen-Anhalt (16 ha).
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dem in den Blüten enthaltenen psychoaktiven Wirkstoff, nicht über 0,3 % liegt.
Die BLE ist ausschließlich dafür zuständig, die Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zu kontrollieren. Jeder Betrieb, der Nutzhanf anbaut, muss diesen bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Dafür stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung. Darüber hinaus müssen Betriebe den Blütebeginn an die BLE melden. Der BLE-Prüfdienst nimmt anschließend Proben vor Ort, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.
Mehr Informationen zum Anbau von Nutzhanf gibt es unter www.ble.de/nutzhanf.
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