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Programm zur Innovationsförderung des BMEL

11.01.2023

Neue Bekanntmachung: Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb

Das Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Innovationen sind für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor essenziell, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Das Innovationsprogramm des BMEL aktiviert und bündelt das große Ideenpotenzial aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Zur Förderung der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist eine neue Bekanntmachung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter eingestellt worden. Die Veröffentlichung der genannten Bekanntmachung über den Bundesanzeiger erfolgte am 21.Dezember 2022. 

Im Rahmen der folgenden Bekanntmachung des BMEL können Skizzen eingereicht werden:

-              Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der „Weideschlachtung“ im Herkunftsbetrieb. Einreichungsfrist ist der 6. April 2023, 12:00 Uhr. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel/.


BLE

Weitere Informationen

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