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Sanktionen bei der Ökoprämie vermeiden

05.10.2022

Bekanntlich besteht im Rahmen der Gewährung der Ökoförderung die Verpflichtung, der Landwirtschaftskammer die Bescheinigung der Kontrollstelle über die Bio-Kontrolle innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellung (Datum der Ausstellung gilt) vorzulegen.

Erfolgt die Vorlage verspätet, sprich erst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist, greift im Wiederholungsfall ein Sanktionsmechanismus mit empfindlichen Kürzungen der Förderung für Ökologische Anbauverfahren.

Beim zweiten Mal wird demnach der beantragte Förderbetrag um 5 % gekürzt. In weiteren Wiederholungsfällen wird jeweils die Hälfte des Kürzungsbetrags zusätzlich hinzugerechnet. Das bedeutet konkret: Im dritten Versäumnisfall beträgt die Kürzung dann 7,5 %, im vierten Fall 11,25 % und im fünften und letzten Fall insgesamt 16,875 %.

Für die neue Förderperiode ab 2023 ist in Planung, dass alle Kontrollstellen die Bescheinigungen direkt auf elektronischem Wege der Landwirtschaftskammer zustellen. In dem Fall wären die immer wieder auftretenden Probleme mit der verspäteten Vorlage von Bescheinigungen beseitigt. Bis zur tatsächlichen Umsetzung sind jedoch noch etliche organisatorische und technische Hürden zu nehmen und es steht derzeit noch nicht fest, ob oder ab wann es tatsächlich so umgesetzt wird.

Bis dahin gilt der dringende Rat: Denken Sie an die rechtzeitige Vorlage Ihrer Prüfbescheinigungen bei der Landwirtschaftskammer!


Georg Pohl,

Landwirtschaftskammer NRW

 

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